NIS2-Richtlinie
Pflichtmäßiges Cybersicherheitsrisikomanagement für 18 kritische Sektoren. Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Verstehen Sie Ihre Pflichten gemäß der EU-NIS2-Richtlinie und der CER-Richtlinie. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyberbedrohungen und vermeiden Sie sechsstellige Bußgelder.
NIS2 und CER ergänzen sich gegenseitig. Erfahren Sie, wie sie zusammenwirken und warum viele Unternehmen unter beide fallen.
Pflichtmäßiges Cybersicherheitsrisikomanagement für 18 kritische Sektoren. Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Physische Resilienzanforderungen für kritische Einrichtungen in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit und digitale Infrastruktur.
Das weltweit erste Gesetz für Künstliche Intelligenz. Es legt strenge Sicherheits- und Transparenzregeln je nach Risikostufe fest.
Viele Organisationen fallen unter beide Richtlinien. Erfahren Sie, wie ein einheitliches Compliance-Programm beide Rahmenwerke effizient abdeckt.
Die Umsetzungsfrist für NIS2 war der 17. Oktober 2024. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie inzwischen in nationales Recht überführt, und die ersten Durchsetzungsmaßnahmen werden für 2025 und 2026 erwartet. Das bedeutet: Für betroffene Einrichtungen gibt es keine Schonfrist mehr.
Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie in den Anwendungsbereich fallen. NIS2 gilt nicht nur für Energieversorger und Krankenhäuser, sondern auch für mittelgroße Anbieter von IT-Managed Services, Chemieunternehmen, Lebensmittelproduzenten und Forschungseinrichtungen. Die Schwellenwerte sind niedrig: 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. € Jahresumsatz reichen aus.
Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Die NIS2-Richtlinie gilt für Einrichtungen in 18 kritischen und wichtigen Sektoren. Einrichtungen in Anhang I gelten als Wesentliche Einrichtungen (WE) und unterliegen strengeren Auflagen; Einrichtungen in Anhang II gelten als Wichtige Einrichtungen (WI).
Stromnetzbetreiber, Gasübertragungs- und -verteilungsnetze, Ölpipelines, Wasserstoffinfrastruktur
Fluggesellschaften, Flughäfen, Eisenbahnbetreiber, Reedereien, Hafenbehörden, Straßenverkehrsmanagement
Kreditinstitute und nach EU-Recht zugelassene Banken
Handelsplätze, zentrale Gegenparteien (CCPs), Transaktionsregister
Krankenhäuser, klinische Labore, Pharmaunternehmen mit F&E, Medizingerätehersteller
Lieferanten und Verteiler von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Betreiber zur Sammlung oder Behandlung von kommunalem Abwasser und Industrieabwasser
DNS-Anbieter, TLD-Register, IXPs, Cloud-Anbieter, CDNs, Rechenzentren, Telekommunikationsnetze
Managed-Service-Anbieter (MSPs), Managed-Security-Service-Anbieter (MSSPs)
Zentrale Regierungsstellen; regionale und kommunale Verwaltungen nach nationalem Recht
Betreiber bodengestützter Infrastruktur für weltraumgestützte Dienste (z.B. Satellitennavigation, Erdbeobachtung)
Post- und Kurierdienste einschließlich Paketzustellnetze
Betreiber für Sammlung, Transport und Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Hersteller und Händler gefährlicher Chemikalien; SEVESO-Betriebe
Große Lebensmittelverarbeitungsunternehmen und Großhändler
Hersteller von Medizinprodukten, Computern & Elektronik, Maschinen, Kraftfahrzeugen, Transportmitteln
Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerkplattformen
Forschungseinrichtungen und Universitäten mit sicherheitsrelevantem oder kritischem Forschungsauftrag
NIS2Dir.eu wurde für Fachleute entwickelt, die klare, faktenbasierte Antworten zu EU-Cybersicherheitspflichten benötigen, ohne Fachjargon oder Marketing.
In den Bereichen Energie, Verkehr, Finanzen, Gesundheit und digitale Infrastruktur — zur Umsetzung von Artikel-21-Pflichten.
In mittelgroßen und großen Unternehmen, die für Sicherheitsbetrieb, Incident Response und Risikomanagement verantwortlich sind.
Managed-Service- und Sicherheitsanbieter, die Kunden bei der NIS2-Compliance in verschiedenen Sektoren unterstützen.
Leitungsorgane, die ihre persönliche Haftung nach Artikel 20 und ihre rechtlichen Verantwortlichkeiten verstehen müssen.
Wir veröffentlichen regelmäßig praxisorientierte Leitfäden zu NIS2 und CER. Hier sind unsere neuesten Artikel:
Wann beide Gesetze gleichzeitig gelten und wie Sie eine kombinierte Incident Response für beide Regulatoren aufbauen.
Artikel lesen →Schritt-für-Schritt zur Artikel-23-Meldepflicht: Fristen, Inhalte und länderspezifische Meldeportale.
Artikel lesen →Was Artikel 20 für Vorstände und Geschäftsführer bedeutet: Schulungspflicht, persönliche Haftung und Suspendierung.
Artikel lesen →Alle Informationen auf dieser Website stammen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, den ENISA-Leitlinien und den Veröffentlichungen nationaler Behörden. Wir zitieren keine Zusammenfassungen Dritter als Primärquellen.
Erfahren Sie, welche spezifischen Maßnahmen des Artikels 21 für Ihr Unternehmen gelten und wie Sie die Frist einhalten.
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