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EU-Compliance-Leitfaden

NIS2- & CER-Compliance: Vereinfacht für europäische Unternehmen

Verstehen Sie Ihre Pflichten gemäß der EU-NIS2-Richtlinie und der CER-Richtlinie. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyberbedrohungen und vermeiden Sie sechsstellige Bußgelder.

Geprüfte EU-RechtsquellenLetzte Aktualisierung: Mai 2026DSGVO-konformKeine Rechtsberatung, nur Fakten

Zwei Richtlinien. Ein Compliance-Rahmen.

NIS2 und CER ergänzen sich gegenseitig. Erfahren Sie, wie sie zusammenwirken und warum viele Unternehmen unter beide fallen.

NIS2-Richtlinie

Pflichtmäßiges Cybersicherheitsrisikomanagement für 18 kritische Sektoren. Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

CER-Richtlinie

Physische Resilienzanforderungen für kritische Einrichtungen in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit und digitale Infrastruktur.

EU AI Act (KI-Gesetz)

Das weltweit erste Gesetz für Künstliche Intelligenz. Es legt strenge Sicherheits- und Transparenzregeln je nach Risikostufe fest.

Überschneidungen & Synergien

Viele Organisationen fallen unter beide Richtlinien. Erfahren Sie, wie ein einheitliches Compliance-Programm beide Rahmenwerke effizient abdeckt.

Warum NIS2-Compliance jetzt zählt

Die Umsetzungsfrist für NIS2 war der 17. Oktober 2024. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie inzwischen in nationales Recht überführt, und die ersten Durchsetzungsmaßnahmen werden für 2025 und 2026 erwartet. Das bedeutet: Für betroffene Einrichtungen gibt es keine Schonfrist mehr.

Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie in den Anwendungsbereich fallen. NIS2 gilt nicht nur für Energieversorger und Krankenhäuser, sondern auch für mittelgroße Anbieter von IT-Managed Services, Chemieunternehmen, Lebensmittelproduzenten und Forschungseinrichtungen. Die Schwellenwerte sind niedrig: 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. € Jahresumsatz reichen aus.

Umsetzungsfrist abgelaufen: 17. Oktober 2024
Erste Durchsetzungsfälle ab 2025 erwartet
Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Weltumsatzes
Persönliche Managementhaftung gemäß Artikel 20
Lieferkettenrisiko: Lieferanten können Sie in den Anwendungsbereich bringen
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NIS2 auf einen Blick

Wer ist betroffen?
Mittlere und große Einrichtungen in 18 kritischen Sektoren. Wesentliche Einrichtungen (EE) unterliegen strengeren Pflichten als Wichtige Einrichtungen (IE).
Kernverpflichtungen
Risikomanagementmaßnahmen, Lieferkettensicherheit, Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), Verschlüsselung, Meldepflichten und Verantwortlichkeit auf Vorstandsebene.
Vorfallmeldung
Die „24-72-1"-Regel: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein abschließender Bericht innerhalb von 1 Monat.
Maximale Bußgelder
Wesentliche Einrichtungen: bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen: bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %.

Betroffene Sektoren (NIS2)

Die NIS2-Richtlinie gilt für Einrichtungen in 18 kritischen und wichtigen Sektoren. Einrichtungen in Anhang I gelten als Wesentliche Einrichtungen (WE) und unterliegen strengeren Auflagen; Einrichtungen in Anhang II gelten als Wichtige Einrichtungen (WI).

Wesentliche Einrichtung (Anhang I)Wichtige Einrichtung (Anhang II)
  • EnergieWE

    Stromnetzbetreiber, Gasübertragungs- und -verteilungsnetze, Ölpipelines, Wasserstoffinfrastruktur

  • VerkehrWE

    Fluggesellschaften, Flughäfen, Eisenbahnbetreiber, Reedereien, Hafenbehörden, Straßenverkehrsmanagement

  • BankwesenWE

    Kreditinstitute und nach EU-Recht zugelassene Banken

  • FinanzmärkteWE

    Handelsplätze, zentrale Gegenparteien (CCPs), Transaktionsregister

  • GesundheitWE

    Krankenhäuser, klinische Labore, Pharmaunternehmen mit F&E, Medizingerätehersteller

  • TrinkwasserWE

    Lieferanten und Verteiler von Wasser für den menschlichen Gebrauch

  • AbwasserWE

    Betreiber zur Sammlung oder Behandlung von kommunalem Abwasser und Industrieabwasser

  • Digitale InfrastrukturWE

    DNS-Anbieter, TLD-Register, IXPs, Cloud-Anbieter, CDNs, Rechenzentren, Telekommunikationsnetze

  • IKT-DienstverwaltungWE

    Managed-Service-Anbieter (MSPs), Managed-Security-Service-Anbieter (MSSPs)

  • Öffentliche VerwaltungWE

    Zentrale Regierungsstellen; regionale und kommunale Verwaltungen nach nationalem Recht

  • WeltraumWE

    Betreiber bodengestützter Infrastruktur für weltraumgestützte Dienste (z.B. Satellitennavigation, Erdbeobachtung)

  • Post- und KurierdiensteWI

    Post- und Kurierdienste einschließlich Paketzustellnetze

  • AbfallwirtschaftWI

    Betreiber für Sammlung, Transport und Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen

  • ChemikalienWI

    Hersteller und Händler gefährlicher Chemikalien; SEVESO-Betriebe

  • LebensmittelproduktionWI

    Große Lebensmittelverarbeitungsunternehmen und Großhändler

  • FertigungWI

    Hersteller von Medizinprodukten, Computern & Elektronik, Maschinen, Kraftfahrzeugen, Transportmitteln

  • Digitale AnbieterWI

    Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerkplattformen

  • ForschungWI

    Forschungseinrichtungen und Universitäten mit sicherheitsrelevantem oder kritischem Forschungsauftrag

Für wen ist diese Seite?

NIS2Dir.eu wurde für Fachleute entwickelt, die klare, faktenbasierte Antworten zu EU-Cybersicherheitspflichten benötigen, ohne Fachjargon oder Marketing.

Compliance-Beauftragte

In den Bereichen Energie, Verkehr, Finanzen, Gesundheit und digitale Infrastruktur — zur Umsetzung von Artikel-21-Pflichten.

IT-Manager

In mittelgroßen und großen Unternehmen, die für Sicherheitsbetrieb, Incident Response und Risikomanagement verantwortlich sind.

MSPs & MSSPs

Managed-Service- und Sicherheitsanbieter, die Kunden bei der NIS2-Compliance in verschiedenen Sektoren unterstützen.

Vorstände & Führungskräfte

Leitungsorgane, die ihre persönliche Haftung nach Artikel 20 und ihre rechtlichen Verantwortlichkeiten verstehen müssen.

Neue Leitfäden & Updates

Wir veröffentlichen regelmäßig praxisorientierte Leitfäden zu NIS2 und CER. Hier sind unsere neuesten Artikel:

Vertrauenswürdige Quellen

Alle Informationen auf dieser Website stammen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, den ENISA-Leitlinien und den Veröffentlichungen nationaler Behörden. Wir zitieren keine Zusammenfassungen Dritter als Primärquellen.

Ist Ihr Unternehmen NIS2-konform?

Erfahren Sie, welche spezifischen Maßnahmen des Artikels 21 für Ihr Unternehmen gelten und wie Sie die Frist einhalten.

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