Zum Hauptinhalt springen
In KraftNIS2

NIS2 in Tschechien

Tschechien hat NIS2 durch das neue Cybersicherheitsgesetz umgesetzt. NÚKIB regelt die Einhaltung mit robusten technischen Richtlinien und strengen Strafen.

Umsetzungsgesetz
Zákon o kybernetické bezpečnosti (New Cybersecurity Act)
In Kraft seit
1. November 2025
Zuständige Behörde
Nationales Amt für Cyber- und Informationssicherheit (NÚKIB)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
CZK 250 million (~€10 million) or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
CZK 175 million (~€7 million) or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
1. November 2025

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
1. November 2025

Zuständige Behörde

Nationales Amt für Cyber- und Informationssicherheit (NÚKIB)
Unabhängiger Regulator und nationale CSIRT-Schnittstelle
https://www.nukib.cz

NÚKIB ist bekannt für sehr detaillierte technische Vorschriften (Vyhláška o kybernetické bezpečnosti), die von den Betreibern eine strenge Sicherheitsarchitektur verlangen.

Registrierungsprozess

Registrierung über das staatliche Datenbankportal von NÚKIB mit Standardidentitäts- und Betriebsparametern.

📊 Quick Test

Find out if your company is in scope

Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

Check NIS2 Scope →

Wesentliche Anforderungen

  • 1Identifizierung und Selbsterklärung des Anwendungsbereichs innerhalb von 30 Tagen
  • 2Durchsetzung von Zero-Trust-Zugriffskontrollen für Verwaltungsportale
  • 3Koordination einer transparenten Schwachstellenoffenlegung

Nationale Besonderheiten

Tschechien erzwingt Lieferkettenprüfungen für Hochrisikotechnologien in kritischen öffentlichen Bereichen

Häufige Fragen zu NIS2 in Tschechien

Wie behandelt Tschechien Hochrisiko-Lieferanten?
Nach dem neuen Gesetz kann NÚKIB bestimmte Hardware- oder Softwareanbieter von kritischen nationalen Infrastrukturen ausschließen oder einschränken.

Bereit für die NIS2-Compliance?

Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren NIS2-Status zu prüfen und eine Lückenanalyse durchzuführen.

Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.