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Im GesetzgebungsverfahrenNIS2

NIS2 in Frankreich

Frankreich hat die Umsetzung nicht abgeschlossen. Das projet de loi résilience (NIS2, CER und DORA gemeinsam) passierte im März 2025 den Senat, wartet aber weiterhin auf die endgültige Verabschiedung und die Durchführungsdekrete. Die Kommission verklagte Frankreich am 8. Juli 2026 vor dem EuGH.

Umsetzungsgesetz
Projet de loi relative à la résilience des infrastructures critiques et au renforcement de la cybersécurité (loi résilience) — not yet in force
In Kraft seit
Ausstehend
Zuständige Behörde
ANSSI: Agence nationale de la sécurité des systèmes d'information
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
Nicht verabschiedet

Wichtige Fristen

Senat verabschiedet die loi résilience
12. März 2025
Klage vor dem Gerichtshof der EU
8. Juli 2026
Endgültige Verabschiedung und Durchführungsdekrete
Ausstehend

Zuständige Behörde

ANSSI: Agence nationale de la sécurité des systèmes d'information
Führende NIS2-Aufsichtsbehörde für alle Sektoren
https://www.ssi.gouv.fr

ANSSI verfolgt einen risikobasierten Ansatz mit einem phasenweisen Onboarding. Einrichtungen melden sich über MonEspaceANSSI selbst an, woraufhin ANSSI eine Aufsichtsstufe zuweist.

Registrierungsprozess

Die Registrierungspflicht beginnt erst mit Inkrafttreten der loi résilience. Die ANSSI-Plattform MesServicesCyber ist bereits online und ermöglicht eine freiwillige Selbsteinstufung und Vorregistrierung. Halten Sie SIREN-Nummer, Sektor-/Teilsektoreinstufung und einen benannten NIS2-Kontakt bereit.

📊 Quick Test

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Nach Inkrafttreten erwartet: Meldung an die ANSSI innerhalb von 3 Monaten (freiwillige Vorregistrierung ist bereits möglich)
  • 2Meldung von Cybervorfällen innerhalb von 24 Stunden (Frühwarnung) und 72 Stunden (Vollmeldung)
  • 3Jährliches Cybersicherheits-Audit für Wesentliche Einrichtungen alle 3 Jahre
  • 4Obligatorischer Cyber-Krisenmanagementplan (PCA/PRI)
  • 5CISO-Benennung für Wesentliche Einrichtungen erforderlich
  • 6Lieferkettenrisikobewertungen
  • 7Schulungsprogramm für Mitarbeiter zur Cybersicherheit

Nationale Besonderheiten

Frankreich behält spezifische OIV-Sektoren (Opérateurs d'importance vitale) mit zusätzlichen physischen Sicherheitspflichten
Regionale und lokale öffentliche Verwaltungen werden ab 2026 einbezogen
Frankreich hat spezifische Fristen für den Gesundheitssektor nach schweren Ransomware-Angriffen eingeführt

Häufige Fragen zu NIS2 in Frankreich

Was ist MesServicesCyber?
MesServicesCyber ist die ANSSI-Plattform, über die französische Einrichtungen bereits jetzt prüfen können, ob sie in den Anwendungsbereich fallen, und sich freiwillig vorregistrieren können — noch bevor die loi résilience in Kraft tritt.
Gilt NIS2 in Frankreich bereits?
Nein. Die loi résilience ist noch nicht in Kraft, sodass die NIS2-Pflichten in Frankreich rechtlich noch nicht gelten. Bestehende OIV-/LPM-Pflichten gelten weiter. Am 8. Juli 2026 verklagte die Europäische Kommission Frankreich zusammen mit Irland, Spanien und den Niederlanden vor dem EuGH und beantragte Zwangsgelder.

Bereit für die NIS2-Compliance?

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Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.