NIS2 in Frankreich
Frankreich hat die Umsetzung nicht abgeschlossen. Das projet de loi résilience (NIS2, CER und DORA gemeinsam) passierte im März 2025 den Senat, wartet aber weiterhin auf die endgültige Verabschiedung und die Durchführungsdekrete. Die Kommission verklagte Frankreich am 8. Juli 2026 vor dem EuGH.
Wichtige Fristen
Zuständige Behörde
ANSSI verfolgt einen risikobasierten Ansatz mit einem phasenweisen Onboarding. Einrichtungen melden sich über MonEspaceANSSI selbst an, woraufhin ANSSI eine Aufsichtsstufe zuweist.
Registrierungsprozess
Die Registrierungspflicht beginnt erst mit Inkrafttreten der loi résilience. Die ANSSI-Plattform MesServicesCyber ist bereits online und ermöglicht eine freiwillige Selbsteinstufung und Vorregistrierung. Halten Sie SIREN-Nummer, Sektor-/Teilsektoreinstufung und einen benannten NIS2-Kontakt bereit.
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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Wesentliche Anforderungen
- 1Nach Inkrafttreten erwartet: Meldung an die ANSSI innerhalb von 3 Monaten (freiwillige Vorregistrierung ist bereits möglich)
- 2Meldung von Cybervorfällen innerhalb von 24 Stunden (Frühwarnung) und 72 Stunden (Vollmeldung)
- 3Jährliches Cybersicherheits-Audit für Wesentliche Einrichtungen alle 3 Jahre
- 4Obligatorischer Cyber-Krisenmanagementplan (PCA/PRI)
- 5CISO-Benennung für Wesentliche Einrichtungen erforderlich
- 6Lieferkettenrisikobewertungen
- 7Schulungsprogramm für Mitarbeiter zur Cybersicherheit
Nationale Besonderheiten
Häufige Fragen zu NIS2 in Frankreich
Was ist MesServicesCyber?
Gilt NIS2 in Frankreich bereits?
Bereit für die NIS2-Compliance?
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Stand und Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.