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In KraftNIS2

NIS2 in Deutschland

Das deutsche NIS2UmsuCG (Neufassung des BSI-Gesetzes) trat am 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft. Rund 29.500 Einrichtungen sind betroffen; das BSI erwartet die Registrierung bis zum 31. Juli 2026.

Umsetzungsgesetz
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), Neufassung des BSIG
In Kraft seit
6. Dezember 2025
Zuständige Behörde
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 Mio. oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 Mio. oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes
Gesetz verabschiedet
6. Dezember 2025

Wichtige Fristen

NIS2UmsuCG in Kraft (ohne Übergangsfrist)
6. Dezember 2025
BSI-Registrierungsportal öffnet
6. Januar 2026
Ursprüngliche Registrierungsfrist
6. März 2026
BSI erwartet abgeschlossene Registrierung
31. Juli 2026

Zuständige Behörde

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Primäre NIS2-Aufsichtsbehörde für die meisten Sektoren
https://www.bsi.bund.de

Das BSI führt proaktive Prüfungen für Wesentliche Einrichtungen und reaktive Aufsicht für Wichtige Einrichtungen durch. Einrichtungen müssen sich über das BSI-Portal selbst registrieren.

Registrierungsprozess

Registrierung über die BSI-Meldeplattform unter meldeplattform.bsi.bund.de. Benötigt werden Handelsregisternummer, Sektoreinstufung und ein benannter Sicherheitskontakt.

📊 Quick Test

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Selbstregistrierung beim BSI — die ursprüngliche Frist vom 6. März 2026 ist verstrichen; das BSI erwartet die Registrierung bis zum 31. Juli 2026
  • 2ISMS basierend auf ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz empfohlen
  • 324-Stunden-Frühwarnung an das BSI bei erheblichen Vorfällen
  • 472-Stunden-Vollmeldung mit Folgenabschätzung
  • 5Abschlussbericht innerhalb eines Monats
  • 6Persönliche Haftung der Geschäftsleitung für Compliance
  • 7Pflichtmäßige Lieferanten- und Lieferketten-Risikobewertungen
  • 8Multi-Faktor-Authentifizierung für den Fernzugriff erforderlich

Nationale Besonderheiten

Das KRITIS-Dachgesetz führt neben NIS2-Cybersicherheitspflichten physische Resilienzanforderungen für KRITIS-Betreiber ein
Deutschland hat den NIS2-Anwendungsbereich auf bestimmte mittelgroße Energie- und Wasserversorger unterhalb der EU-Schwellenwerte ausgeweitet
Bundesbehörden sind in der deutschen NIS2-Umsetzung eingeschlossen

Häufige Fragen zu NIS2 in Deutschland

Ist ISO 27001 in Deutschland Pflicht?
ISO 27001 ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber vom BSI als Nachweismöglichkeit für die Erfüllung der Artikel-21-Sicherheitsmaßnahmen dringend empfohlen. BSI IT-Grundschutz ist eine gleichwertige Alternative.
Wer muss sich beim BSI registrieren?
Alle Wesentlichen und Wichtigen Einrichtungen gemäß NIS2UmsuCG müssen sich selbst registrieren. Dies umfasst Betreiber in den Bereichen Energie, Verkehr, Wasser, digitale Infrastruktur, Gesundheit, Banken und Finanzmärkte.
Sind kleinere deutsche Unternehmen betroffen?
Es gelten die Standardschwellenwerte (250+ Mitarbeiter oder 50 Mio. € Umsatz für Wesentliche Einrichtungen; 50+ Mitarbeiter oder 10 Mio. € für Wichtige Einrichtungen). Deutschland hat den Bereich für einige Energie- und Wassersektoren ausgeweitet.

Bereit für die NIS2-Compliance?

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Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft.