NIS2 in Deutschland
Das deutsche NIS2UmsuCG (Neufassung des BSI-Gesetzes) trat am 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft. Rund 29.500 Einrichtungen sind betroffen; das BSI erwartet die Registrierung bis zum 31. Juli 2026.
Wichtige Fristen
Zuständige Behörde
Das BSI führt proaktive Prüfungen für Wesentliche Einrichtungen und reaktive Aufsicht für Wichtige Einrichtungen durch. Einrichtungen müssen sich über das BSI-Portal selbst registrieren.
Registrierungsprozess
Registrierung über die BSI-Meldeplattform unter meldeplattform.bsi.bund.de. Benötigt werden Handelsregisternummer, Sektoreinstufung und ein benannter Sicherheitskontakt.
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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Wesentliche Anforderungen
- 1Selbstregistrierung beim BSI — die ursprüngliche Frist vom 6. März 2026 ist verstrichen; das BSI erwartet die Registrierung bis zum 31. Juli 2026
- 2ISMS basierend auf ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz empfohlen
- 324-Stunden-Frühwarnung an das BSI bei erheblichen Vorfällen
- 472-Stunden-Vollmeldung mit Folgenabschätzung
- 5Abschlussbericht innerhalb eines Monats
- 6Persönliche Haftung der Geschäftsleitung für Compliance
- 7Pflichtmäßige Lieferanten- und Lieferketten-Risikobewertungen
- 8Multi-Faktor-Authentifizierung für den Fernzugriff erforderlich
Nationale Besonderheiten
Häufige Fragen zu NIS2 in Deutschland
Ist ISO 27001 in Deutschland Pflicht?
Wer muss sich beim BSI registrieren?
Sind kleinere deutsche Unternehmen betroffen?
Bereit für die NIS2-Compliance?
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Stand und Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft.