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In KraftNIS2

NIS2 in Griechenland

Griechenland hat das Gesetz 5160/2024 zur NIS2-Umsetzung verabschiedet. Die Nationale Cybersicherheitsbehörde (NCSA) verwaltet die Einhaltung über alle kritischen Infrastrukturen.

Umsetzungsgesetz
Law 5160/2024 (Transposition of NIS2)
In Kraft seit
27. November 2024
Zuständige Behörde
Nationale Cybersicherheitsbehörde (NCSA)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
27. November 2024

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
27. November 2024

Zuständige Behörde

Nationale Cybersicherheitsbehörde (NCSA)
Zentrale Regulierungs- und Aufsichtsbehörde
https://cybersecurity.gov.gr

Die NCSA koordiniert reaktive Inspektionen und schreibt kontinuierliche Schwachstellenscans für kritische Einrichtungen vor.

Registrierungsprozess

Einreichung der Registrierungsdokumente über das griechische E-Government-Portal unter cybersecurity.gov.gr.

📊 Quick Test

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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Formelle Registrierung im nationalen Verzeichnis der NCSA
  • 2Symmetrische Meldungen von Vorfällen innerhalb von 24 Stunden an die NCSA
  • 3Obligatorische Backup-Richtlinien und Datenschutzvorkehrungen

Nationale Besonderheiten

Griechenland hat spezifische Sektoren bezüglich digitaler Gesundheitsdatenbanken und Tourismus-Logistik einbezogen

Häufige Fragen zu NIS2 in Griechenland

Was ist das offizielle griechische NCSA-Register?
Es ist die zentralisierte Liste von Organisationen, die als wesentliche oder wichtige Einrichtungen nach dem Gesetz 5160/2024 zertifiziert sind.

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Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.