NIS2 in Ungarn
Ungarn hat NIS2 durch das Gesetz XXIII von 2023 umgesetzt. SZTFH koordiniert Prüfungen, Registrierungen und Durchsetzungsstrukturen.
Wichtige Fristen
Zuständige Behörde
SZTFH betreibt ein strenges Aufsichtsmodell, das zweijährliche unabhängige Cybersicherheits-Audits durch registrierte Audit-Firmen vorschreibt.
Registrierungsprozess
Registrierung über das elektronische Serviceportal der SZTFH unter Verwendung der offiziellen Firmenzugänge.
Find out if your company is in scope
Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Wesentliche Anforderungen
- 1Registrierung bei der SZTFH innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Betroffenheit
- 2Obligatorische Auswahl eines lizenzierten Sicherheitsprüfers
- 3Strikte Meldung von Vorfällen innerhalb von 24 Stunden an den nationalen CSIRT
Nationale Besonderheiten
Häufige Fragen zu NIS2 in Ungarn
Sind unabhängige Audits in Ungarn Pflicht?
Bereit für die NIS2-Compliance?
Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren NIS2-Status zu prüfen und eine Lückenanalyse durchzuführen.
Stand und Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.