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In KraftNIS2

NIS2 in Ungarn

Ungarn hat NIS2 durch das Gesetz XXIII von 2023 umgesetzt. SZTFH koordiniert Prüfungen, Registrierungen und Durchsetzungsstrukturen.

Umsetzungsgesetz
Act XXIII of 2023 on Cybersecurity (Kibertan.tv.)
In Kraft seit
18. Oktober 2024
Zuständige Behörde
Aufsichtsbehörde für regulatorische Aktivitäten (SZTFH)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
HUF 3.8 billion (~€10 million) or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
HUF 2.6 billion (~€7 million) or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
1. Januar 2024

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
1. Januar 2024
Abschluss Audit-Vertrag
31. Dezember 2024

Zuständige Behörde

Aufsichtsbehörde für regulatorische Aktivitäten (SZTFH)
Zentrale Aufsichts- und Auditbehörde
https://sztfh.hu

SZTFH betreibt ein strenges Aufsichtsmodell, das zweijährliche unabhängige Cybersicherheits-Audits durch registrierte Audit-Firmen vorschreibt.

Registrierungsprozess

Registrierung über das elektronische Serviceportal der SZTFH unter Verwendung der offiziellen Firmenzugänge.

📊 Quick Test

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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Registrierung bei der SZTFH innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Betroffenheit
  • 2Obligatorische Auswahl eines lizenzierten Sicherheitsprüfers
  • 3Strikte Meldung von Vorfällen innerhalb von 24 Stunden an den nationalen CSIRT

Nationale Besonderheiten

Ungarn fordert einen benannten Informationssicherheitsbeauftragten (CISO) für alle wichtigen Einrichtungen, was über den EU-Standard hinausgeht

Häufige Fragen zu NIS2 in Ungarn

Sind unabhängige Audits in Ungarn Pflicht?
Ja, alle Einrichtungen nach dem Gesetz XXIII von 2023 müssen alle 2 Jahre einen akkreditierten Cybersicherheitsprüfer für Audits beauftragen.

Bereit für die NIS2-Compliance?

Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren NIS2-Status zu prüfen und eine Lückenanalyse durchzuführen.

Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.