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In KraftNIS2

NIS2 in Italien

Italien hat NIS2 durch das Decreto Legislativo 138/2024 umgesetzt. ACN ist die zentrale Behörde. Die Durchsetzung erfolgt phasenweise bis 2026.

Umsetzungsgesetz
Decreto Legislativo 4 settembre 2024, n. 138 (NIS2 transposition)
In Kraft seit
16. Oktober 2024
Zuständige Behörde
Agenzia per la Cybersicurezza Nazionale (ACN)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
4. September 2024

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
28. Juni 2024
Registrierungsphase 1
1. Januar 2025
Einhaltung Sicherheitsmaßnahmen
1. Januar 2026

Zuständige Behörde

Agenzia per la Cybersicurezza Nazionale (ACN)
Primäre NIS2-Behörde und nationaler CSIRT
https://www.acn.gov.it

ACN betreibt ein phasenweises Registrierungsprogramm. Einrichtungen, die von ACN identifiziert wurden, müssen sich zunächst registrieren; nachfolgende Wellen öffnen die Selbstregistrierung.

Registrierungsprozess

Registrierung über die ACN Piattaforma NIS2 unter nis2.acn.gov.it mit Umsatzsteuer-ID (Partita IVA/Codice Fiscale), ATECO-Branchencode und Kontaktdaten des NIS2-Ansprechpartners.

📊 Quick Test

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Registrierung auf der ACN NIS2-Plattform (Piattaforma NIS2)
  • 224-Stunden-Frühwarnung und 72-Stunden-Vollmeldung bei erheblichen Vorfällen
  • 3Mindestsicherheitsmaßnahmen gemäß ACN-Leitlinien (MISURE MINIME)
  • 4Jährliche Cybersicherheits-Risikobewertung
  • 5Lieferkettensicherheitsmanagement
  • 6Verantwortung der Geschäftsführung für Cybersicherheit
  • 7Verwendung qualifizierter/zertifizierter Produkte nach ACN-Vorgaben

Nationale Besonderheiten

Italien verpflichtet öffentliche Verwaltungen und wichtige Dienste zur Nutzung von ACN-qualifizierten IKT-Produkten für kritische Funktionen
Italien hat spezifische Cybersicherheitsanforderungen für den öffentlichen Verwaltungssektor eingeführt
ACN veröffentlicht eine nationale Liste von Einrichtungen wesentlicher Dienste

Häufige Fragen zu NIS2 in Italien

Was sind Italiens MISURE MINIME?
Die MISURE MINIME sind Italiens Mindestsicherheitsmaßnahmen gemäß ACN auf Basis von Artikel 21 NIS2, kategorisiert nach Einrichtungsstufe.
Ist Italiens NIS2-Durchsetzung phasenweise?
Ja. Phase 1 (2025) umfasst Registrierung und Basissicherheitsmaßnahmen; Phase 2 (2026) erfordert vollständige Artikel-21-Konformität.

Bereit für die NIS2-Compliance?

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Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.