NIS2 in Italien
Italien hat NIS2 durch das Decreto Legislativo 138/2024 umgesetzt. ACN ist die zentrale Behörde. Die Durchsetzung erfolgt phasenweise bis 2026.
Wichtige Fristen
Zuständige Behörde
ACN betreibt ein phasenweises Registrierungsprogramm. Einrichtungen, die von ACN identifiziert wurden, müssen sich zunächst registrieren; nachfolgende Wellen öffnen die Selbstregistrierung.
Registrierungsprozess
Registrierung über die ACN Piattaforma NIS2 unter nis2.acn.gov.it mit Umsatzsteuer-ID (Partita IVA/Codice Fiscale), ATECO-Branchencode und Kontaktdaten des NIS2-Ansprechpartners.
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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Wesentliche Anforderungen
- 1Registrierung auf der ACN NIS2-Plattform (Piattaforma NIS2)
- 224-Stunden-Frühwarnung und 72-Stunden-Vollmeldung bei erheblichen Vorfällen
- 3Mindestsicherheitsmaßnahmen gemäß ACN-Leitlinien (MISURE MINIME)
- 4Jährliche Cybersicherheits-Risikobewertung
- 5Lieferkettensicherheitsmanagement
- 6Verantwortung der Geschäftsführung für Cybersicherheit
- 7Verwendung qualifizierter/zertifizierter Produkte nach ACN-Vorgaben
Nationale Besonderheiten
Häufige Fragen zu NIS2 in Italien
Was sind Italiens MISURE MINIME?
Ist Italiens NIS2-Durchsetzung phasenweise?
Bereit für die NIS2-Compliance?
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Stand und Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.