Zum Hauptinhalt springen
UmgesetztNIS2

NIS2 in Litauen

Litauen hat NIS2 in das nationale Cybersicherheitsgesetz umgesetzt. NKSC koordiniert Compliance-Prüfungen und Bedrohungswarnungen.

Umsetzungsgesetz
Kiberetinio saugumo įstatymas (Cybersecurity Act amendment)
In Kraft
17. Oktober 2024
Zuständige Behörde
Nationales Cybersicherheitszentrum (NKSC)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Vollständige Durchsetzung
Oktober 2024

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
17. Oktober 2024

Zuständige Behörde

Nationales Cybersicherheitszentrum (NKSC)
Zentrale NIS2-Aufsichtsbehörde und Vorfallsstelle
https://www.nksc.lt

NKSC führt aktive Penetrationstests und proaktive Sicherheitsüberprüfungen für Regierungs- und Infrastrukturnetzwerke durch.

Registrierungsprozess

Registrierung über das NKSC-Verwaltungsportal mit Angabe von Unternehmens- und Netzwerkgrenzen.

📊 Quick Test

Find out if your company is in scope

Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

Check NIS2 Scope →

Wesentliche Anforderungen

  • 1Registrierung der Betriebsparameter in der zentralen NKSC-Datenbank
  • 2Einsatz fortschrittlicher Systeme zur Erkennung von Netzwerkeinbrüchen
  • 3Meldung von Vorfällen innerhalb von 24 Stunden an das NKSC

Nationale Besonderheiten

Litauen schreibt den Ausschluss von Software von Anbietern vor, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit eingestuft werden

Häufige Fragen zu NIS2 in Litauen

Schränkt Litauen Softwarehersteller ein?
Ja, Einrichtungen dürfen keine Sicherheitssoftware von Herstellern verwenden, deren Hauptsitz in Ländern liegt, die als Bedrohung eingestuft werden.

Bereit für die NIS2-Compliance?

Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren NIS2-Status zu prüfen und eine Lückenanalyse durchzuführen.