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In KraftNIS2

NIS2 in Luxemburg

Luxemburg verabschiedete sein NIS2-Gesetz am 5. Mai 2026; es trat am 10. Mai 2026 in Kraft. Betroffene Einrichtungen mussten sich bis zum 10. Juli 2026 bei ihrer zuständigen Behörde registrieren.

Umsetzungsgesetz
Loi du 5 mai 2026 concernant des mesures destinées à assurer un niveau élevé de cybersécurité
In Kraft seit
10. Mai 2026
Zuständige Behörde
Nationale Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen (ANSSI-LU) / ILR
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
5. Mai 2026

Wichtige Fristen

Loi du 5 mai 2026 verabschiedet
5. Mai 2026
Gesetz in Kraft
10. Mai 2026
Frist zur Selbstregistrierung
10. Juli 2026

Zuständige Behörde

Nationale Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen (ANSSI-LU) / ILR
Führender Koordinator; ILR reguliert spezifische Versorgungssektoren
https://www.anssi.lu

Luxemburg teilt die Aufsicht auf: ANSSI-LU koordiniert Standards, während Branchenaufsichten wie ILR und CSSF spezifische Compliance-Programme betreiben.

Registrierungsprozess

Die Selbstregistrierung bei der zuständigen Behörde war bis zum 10. Juli 2026 fällig. Einrichtungen, die sich später als betroffen erkennen, sollten sich unverzüglich über ihre Sektorbehörde registrieren — ILR für Telekommunikation, Energie und die meisten Versorger, CSSF für den Finanzsektor.

📊 Quick Test

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Bereitstellung von Registrierungsdaten an die zuständige Aufsichtsbehörde
  • 2Implementierung von Risikominderungsmaßnahmen nach nationalen Leitfäden
  • 3Einsatz fortschrittlicher Systeme zur Erfassung von Sicherheitslogs

Nationale Besonderheiten

Luxemburg stimmt NIS2 eng mit bestehenden Finanzsektorregulierungen (CSSF-Rundschreiben) ab

Häufige Fragen zu NIS2 in Luxemburg

Wer überwacht Telekommunikationsunternehmen in Luxemburg?
Das Luxemburger Institut für Regulierung (ILR) überwacht Telekommunikations- und Energieanbieter im Rahmen von NIS2.
Ich habe die Registrierungsfrist am 10. Juli 2026 versäumt — was nun?
Registrieren Sie sich unverzüglich bei Ihrer zuständigen Behörde. Das luxemburgische Gesetz gilt seit dem 10. Mai 2026; Sorgfaltspflicht, Meldepflichten und Governance-Pflichten treffen Sie also unabhängig von einer fristgerechten Registrierung. Eine verspätete Registrierung heilt Versäumnisse bei diesen Pflichten nicht rückwirkend.

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Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft.