NIS2 in Luxemburg
Luxemburg verabschiedete sein NIS2-Gesetz am 5. Mai 2026; es trat am 10. Mai 2026 in Kraft. Betroffene Einrichtungen mussten sich bis zum 10. Juli 2026 bei ihrer zuständigen Behörde registrieren.
Wichtige Fristen
Zuständige Behörde
Luxemburg teilt die Aufsicht auf: ANSSI-LU koordiniert Standards, während Branchenaufsichten wie ILR und CSSF spezifische Compliance-Programme betreiben.
Registrierungsprozess
Die Selbstregistrierung bei der zuständigen Behörde war bis zum 10. Juli 2026 fällig. Einrichtungen, die sich später als betroffen erkennen, sollten sich unverzüglich über ihre Sektorbehörde registrieren — ILR für Telekommunikation, Energie und die meisten Versorger, CSSF für den Finanzsektor.
Find out if your company is in scope
Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Wesentliche Anforderungen
- 1Bereitstellung von Registrierungsdaten an die zuständige Aufsichtsbehörde
- 2Implementierung von Risikominderungsmaßnahmen nach nationalen Leitfäden
- 3Einsatz fortschrittlicher Systeme zur Erfassung von Sicherheitslogs
Nationale Besonderheiten
Häufige Fragen zu NIS2 in Luxemburg
Wer überwacht Telekommunikationsunternehmen in Luxemburg?
Ich habe die Registrierungsfrist am 10. Juli 2026 versäumt — was nun?
Bereit für die NIS2-Compliance?
Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren NIS2-Status zu prüfen und eine Lückenanalyse durchzuführen.
Stand und Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft.