NIS2 in Malta
Malta hat NIS2 durch die NIS-2-Verordnung (Legal Notice 71 of 2025) umgesetzt, in Kraft seit dem 8. April 2025. MITA regelt die Netzwerkverteidigung und führt Einrichtungen durch die Selbstregistrierung.
Wichtige Fristen
Zuständige Behörde
MITA verfolgt einen zentralisierten Ansatz, veranstaltet Informationsveranstaltungen, definiert Cybersicherheitsstandards und führt das Register.
Registrierungsprozess
Ausfüllen des sicheren Registrierungsformulars auf mita.gov.mt unter Angabe der Unternehmensdaten.
Find out if your company is in scope
Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Wesentliche Anforderungen
- 1Registrierung bei der MITA über das digitale Portal
- 2Anerkennung strenger Audit-Parameter für Lieferanten
- 324-Stunden-Warnmeldung bei schwerwiegenden Vorfällen
Nationale Besonderheiten
Häufige Fragen zu NIS2 in Malta
Was ist CSIRT-MT?
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Stand und Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.