Zum Hauptinhalt springen
In KraftNIS2

NIS2 in Malta

Malta hat NIS2 durch die NIS-2-Verordnung (Legal Notice 71 of 2025) umgesetzt, in Kraft seit dem 8. April 2025. MITA regelt die Netzwerkverteidigung und führt Einrichtungen durch die Selbstregistrierung.

Umsetzungsgesetz
NIS 2 Ordinance (Legal Notice 71 of 2025)
In Kraft seit
8. April 2025
Zuständige Behörde
Malta Information Technology Agency (MITA) / CSIRT-MT
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
8. April 2025

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
17. Oktober 2024

Zuständige Behörde

Malta Information Technology Agency (MITA) / CSIRT-MT
Nationale Aufsichtsbehörde und operative Cybersicherheitsleitung
https://mita.gov.mt

MITA verfolgt einen zentralisierten Ansatz, veranstaltet Informationsveranstaltungen, definiert Cybersicherheitsstandards und führt das Register.

Registrierungsprozess

Ausfüllen des sicheren Registrierungsformulars auf mita.gov.mt unter Angabe der Unternehmensdaten.

📊 Quick Test

Find out if your company is in scope

Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

Check NIS2 Scope →

Wesentliche Anforderungen

  • 1Registrierung bei der MITA über das digitale Portal
  • 2Anerkennung strenger Audit-Parameter für Lieferanten
  • 324-Stunden-Warnmeldung bei schwerwiegenden Vorfällen

Nationale Besonderheiten

Malta fügt maßgeschneiderte Richtlinien für die Support-Infrastruktur des Online-Gamings und maritime Dienste hinzu

Häufige Fragen zu NIS2 in Malta

Was ist CSIRT-MT?
Es ist Maltas nationales Vorfallreaktionsteam, das alle Meldungen über Netzwerkvorfälle koordiniert.

Bereit für die NIS2-Compliance?

Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren NIS2-Status zu prüfen und eine Lückenanalyse durchzuführen.

Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.