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Verabschiedet, noch nicht in KraftNIS2

NIS2 in Niederlande

Die Erste Kammer verabschiedete das Cyberbeveiligingswet (Cbw) am 7. Juli 2026; es tritt am 15. August 2026 in Kraft. Es gibt keine allgemeine Übergangsfrist — die Pflichten gelten ab dem ersten Tag für rund 8.000 Einrichtungen.

Umsetzungsgesetz
Cyberbeveiligingswet (Cbw)
Tritt in Kraft am
15. August 2026
Zuständige Behörde
NCSC-NL: National Cyber Security Centre
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
7. Juli 2026

Wichtige Fristen

Zweite Kammer verabschiedet den Gesetzentwurf
15. April 2026
Erste Kammer verabschiedet das Cbw
7. Juli 2026
Cbw tritt in Kraft — Pflichten gelten sofort
15. August 2026

Zuständige Behörde

NCSC-NL: National Cyber Security Centre
Koordination und Support; Sektorbehörden übernehmen die Durchsetzung
https://www.ncsc.nl

Die Niederlande nutzen ein Multi-Behörden-Modell, bei dem sektorspezifische Regulatoren (Agentschap Telecom für IKT, DNB für Banken, NZa für Gesundheit) als zuständige Behörden agieren.

Registrierungsprozess

Registrierung beim sektorspezifischen Aufseher. Für die meisten digitalen Dienstleister über Agentschap Telecom; Gesundheitseinrichtungen über NZa; Finanzeinrichtungen über DNB.

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Registrierung beim zuständigen Sektoraufseher
  • 2Vorfallsmeldung innerhalb von 24 Stunden (Frühwarnung) und 72 Stunden beim NCSC-NL
  • 3Jährliche Risikobewertung nach der NCSC-NL-Methodik
  • 4Sorgfaltspflicht (zorgplicht) für proportionale Sicherheitsmaßnahmen
  • 5Meldepflicht bei wesentlichen Änderungen an Diensten oder Infrastruktur
  • 6Anforderungen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Nationale Besonderheiten

Die Niederlande führten ein allgemeines Sorgfaltspflichtkonzept ein, das über die in Artikel 21 aufgezählten Maßnahmen hinausgeht
Niederländische Wasserbehörden (waterschappen) sind ausdrücklich einbezogen
Das Cbw führte ein dediziertes Vorfallsmeldeportal unter meldportaalcyberincidenten.nl ein
Hochschulen erhalten eine dreijährige Übergangsfrist — die einzige allgemeine Ausnahme von der sofortigen Anwendung
Der Anwendungsbereich umfasst ausdrücklich Ministerien, Gemeinden, Provinzen, Wasserbehörden und interkommunale Verbände

Häufige Fragen zu NIS2 in Niederlande

Welcher niederländische Regulator ist für meinen Sektor zuständig?
Agentschap Telecom ist für Telekommunikation und die meisten digitalen Dienste zuständig. DNB deckt Banken und Finanzmärkte ab. NZa deckt das Gesundheitswesen ab.
Unterscheidet sich die zorgplicht von Artikel 21 NIS2?
Ja. Die niederländische zorgplicht ist eine prinzipienbasierte Pflicht, die 'angemessene und verhältnismäßige' Maßnahmen erfordert – sie ist breiter als die aufgezählte Liste in Artikel 21.
Ab wann gelten die niederländischen NIS2-Pflichten genau?
Ab dem 15. August 2026. Die Erste Kammer verabschiedete das Cyberbeveiligingswet am 7. Juli 2026; da es keine allgemeine Übergangsfrist gibt, gelten Registrierungspflicht, Sorgfaltspflicht, Meldepflichten und Governance-Pflichten der Leitungsebene ab diesem Datum. Ausnahme sind Hochschulen mit einer dreijährigen Übergangsfrist.
Warum wurden die Niederlande vor den EuGH gebracht?
Die Niederlande haben die Umsetzungsfrist vom 17. Oktober 2024 um fast zwei Jahre verfehlt. Am 8. Juli 2026 verklagte die Europäische Kommission die Niederlande zusammen mit Irland, Spanien und Frankreich vor dem Gerichtshof der EU und beantragte Zwangsgelder. Das Inkrafttreten des Cbw am 15. August 2026 soll den niederländischen Fall erledigen.

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Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft.