UmgesetztNIS2
NIS2 in Rumänien
Rumänien hat NIS2 durch Änderungen der Cybersicherheitsgesetzgebung umgesetzt. DNSC fungiert als zentrale Aufsichtsbehörde.
Umsetzungsgesetz
Legea privind securitatea cibernetică (Cybersecurity Law amendment)
In Kraft
17. Oktober 2024
Zuständige Behörde
Nationale Direktion für Cybersicherheit (DNSC)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
RON 50 million (~€10 million) or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
RON 35 million (~€7 million) or 1.4% of global annual turnover
Vollständige Durchsetzung
Oktober 2024
Wichtige Fristen
Gesetz in Kraft
17. Oktober 2024
Zuständige Behörde
Nationale Direktion für Cybersicherheit (DNSC)
Führende Aufsichtsbehörde und nationaler CSIRT
https://dnsc.ro ↗DNSC überwacht kritische Betreiber durch regelmäßige Compliance-Prüfungen mit Fokus auf lokalen Informationsaustausch.
Registrierungsprozess
Einreichung der Registrierungsdaten auf dnsc.ro unter Verwendung der bereitgestellten Vorlagen.
📊 Quick Test
Check NIS2 Scope →Find out if your company is in scope
Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Wesentliche Anforderungen
- 1Formelle Registrierung in der nationalen Datenbank der DNSC
- 2Symmetrische Meldungen von Vorfällen an die DNSC innerhalb von 24 Stunden
- 3Obligatorische Backupsysteme und Offline-Wiederherstellungsverfahren
Nationale Besonderheiten
★Rumänien schreibt Sicherheitsüberprüfungen für Betriebsleiter vor, die mit kritischen Telemetriedaten umgehen
Häufige Fragen zu NIS2 in Rumänien
Was ist das primäre Vorfallsportal in Rumänien?
Meldungen über Sicherheitsvorfälle werden über die Alarmplattform der DNSC auf dnsc.ro eingereicht.
Bereit für die NIS2-Compliance?
Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren NIS2-Status zu prüfen und eine Lückenanalyse durchzuführen.