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UmgesetztNIS2

NIS2 in Slowakei

Slowakei hat NIS2 durch Änderungen seines Cybersicherheitsgesetzes umgesetzt. Die Nationale Sicherheitsbehörde (NBÚ) leitet die Durchsetzung.

Umsetzungsgesetz
Zákon o kybernetickej bezpečnosti (Cybersecurity Act amendment)
In Kraft
1. August 2025
Zuständige Behörde
Nationale Sicherheitsbehörde (NBÚ)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Vollständige Durchsetzung
August 2025

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
1. August 2025

Zuständige Behörde

Nationale Sicherheitsbehörde (NBÚ)
Zentrale Aufsichts- und Auditbehörde
https://www.nbu.gov.sk

NBÚ betreibt ein strenges Audit-Modell, erlässt verbindliche technische Anforderungen und führt proaktive Inspektionen durch.

Registrierungsprozess

Registrierung über das digitale Portal des NBÚ unter Angabe der Unternehmensdaten.

📊 Quick Test

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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Registrierung beim NBÚ innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Betroffenheit
  • 2Durchführung strenger Risikomanagement-Audits basierend auf ISO 27001
  • 324-Stunden-Frühwarnung an das NBÚ-CSIRT bei Vorfällen

Nationale Besonderheiten

Slowakei schreibt spezifische kryptografische Kontrollen für Kommunikationsnetze staatlicher Versorger vor

Häufige Fragen zu NIS2 in Slowakei

Wer übernimmt die Vorfallstriage in der Slowakei?
Vorfallsmeldungen werden über die spezialisierte operative Abteilung SK-CERT unter dem NBÚ geleitet.

Bereit für die NIS2-Compliance?

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