NIS2 in Slowakei
Slowakei hat NIS2 durch Änderungen seines Cybersicherheitsgesetzes umgesetzt. Die Nationale Sicherheitsbehörde (NBÚ) leitet die Durchsetzung.
Wichtige Fristen
Zuständige Behörde
NBÚ betreibt ein strenges Audit-Modell, erlässt verbindliche technische Anforderungen und führt proaktive Inspektionen durch.
Registrierungsprozess
Registrierung über das digitale Portal des NBÚ unter Angabe der Unternehmensdaten.
Find out if your company is in scope
Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Wesentliche Anforderungen
- 1Registrierung beim NBÚ innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Betroffenheit
- 2Durchführung strenger Risikomanagement-Audits basierend auf ISO 27001
- 324-Stunden-Frühwarnung an das NBÚ-CSIRT bei Vorfällen
Nationale Besonderheiten
Häufige Fragen zu NIS2 in Slowakei
Wer übernimmt die Vorfallstriage in der Slowakei?
Bereit für die NIS2-Compliance?
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Stand und Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.