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In KraftNIS2

NIS2 in Slowenien

Slowenien hat NIS2 durch Änderungen des Informationssicherheitsgesetzes umgesetzt. URSIV regelt Netzwerkstandards und Audits.

Umsetzungsgesetz
Zakon o informacijski varnosti (ZInfV-1)
In Kraft seit
19. Juni 2025
Zuständige Behörde
Regierungsamt für Informationssicherheit (URSIV)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
1. Mai 2025

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
17. Oktober 2024

Zuständige Behörde

Regierungsamt für Informationssicherheit (URSIV)
Führende Aufsichtsbehörde und regulatorischer Koordinator
https://www.infosec.gov.si

URSIV führt Organisationen durch systematische Schulungsprogramme und setzt Audits nach der Registrierung ein.

Registrierungsprozess

Registrierung über das sichere Portal auf infosec.gov.si unter Verwendung autorisierter Karten.

📊 Quick Test

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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Registrierung bei der URSIV über das sichere Verwaltungsportal
  • 2Implementierung von Risikominderungsmaßnahmen nach nationalen Standards
  • 324-Stunden-Frühwarnung bei Vorfällen an SIGOV-CERT

Nationale Besonderheiten

Slowenien integriert spezifische Resilienzparameter für regionale Wasserversorgungs- und Logistikzentren

Häufige Fragen zu NIS2 in Slowenien

Was ist SIGOV-CERT?
Es ist die staatliche Computer-Sicherheitsabteilung Sloweniens, die kritische Netzwerkalarme koordiniert.

Bereit für die NIS2-Compliance?

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Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft. Einzelne Angaben stützen sich auf eine einzige Sekundärquelle und sind nicht gegen die nationale Behörde oder das Amtsblatt verifiziert. Bitte vor rechtlichen Entscheidungen bei der zuständigen Behörde bestätigen.