NIS2 in Spanien
Spanien hat die Umsetzung nicht abgeschlossen. Der Anteproyecto de Ley de Coordinación y Gobernanza de la Ciberseguridad wurde im Januar 2025 vom Ministerrat gebilligt, liegt aber weiterhin im Parlament. Es gilt weiterhin das NIS1-Regime nach Real Decreto 43/2021; die Kommission verklagte Spanien am 8. Juli 2026 vor dem EuGH.
Wichtige Fristen
Zuständige Behörde
Spanien teilt Aufgaben auf: CCN-CERT verwaltet nationale Sicherheitssysteme (ENS), während INCIBE die kommerzielle Vorfallsbearbeitung und Sicherheitsunterstützung übernimmt.
Registrierungsprozess
Registrierungsportale werden nach Inkrafttreten auf den Websites von INCIBE und CCN-CERT bereitgestellt.
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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?
Wesentliche Anforderungen
- 1Registrierung bei der für den Sektor zuständigen Behörde
- 2Implementierung von Risikominderungsmaßnahmen basierend auf dem Esquema Nacional de Seguridad (ENS)
- 324-Stunden-Warnmeldung bei schwerwiegenden Netzwerkanomalien
Nationale Besonderheiten
Häufige Fragen zu NIS2 in Spanien
Welche Rolle spielt das ENS in Spanien?
Welche Regeln gelten in Spanien bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes?
Bereit für die NIS2-Compliance?
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Stand und Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft.