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Im GesetzgebungsverfahrenNIS2

NIS2 in Spanien

Spanien hat die Umsetzung nicht abgeschlossen. Der Anteproyecto de Ley de Coordinación y Gobernanza de la Ciberseguridad wurde im Januar 2025 vom Ministerrat gebilligt, liegt aber weiterhin im Parlament. Es gilt weiterhin das NIS1-Regime nach Real Decreto 43/2021; die Kommission verklagte Spanien am 8. Juli 2026 vor dem EuGH.

Umsetzungsgesetz
Anteproyecto de Ley de Coordinación y Gobernanza de la Ciberseguridad (not yet adopted)
In Kraft seit
Ausstehend
Zuständige Behörde
CCN-CERT / INCIBE
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Gesetz verabschiedet
Nicht verabschiedet

Wichtige Fristen

Ministerrat billigt den Entwurf
14. Januar 2025
Klage vor dem Gerichtshof der EU
8. Juli 2026
Gesetz verabschiedet und im BOE veröffentlicht
Ausstehend

Zuständige Behörde

CCN-CERT / INCIBE
CCN-CERT überwacht den öffentlichen Sektor; INCIBE koordiniert private Einrichtungen
https://www.ccn-cert.cni.es

Spanien teilt Aufgaben auf: CCN-CERT verwaltet nationale Sicherheitssysteme (ENS), während INCIBE die kommerzielle Vorfallsbearbeitung und Sicherheitsunterstützung übernimmt.

Registrierungsprozess

Registrierungsportale werden nach Inkrafttreten auf den Websites von INCIBE und CCN-CERT bereitgestellt.

📊 Quick Test

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Registrierung bei der für den Sektor zuständigen Behörde
  • 2Implementierung von Risikominderungsmaßnahmen basierend auf dem Esquema Nacional de Seguridad (ENS)
  • 324-Stunden-Warnmeldung bei schwerwiegenden Netzwerkanomalien

Nationale Besonderheiten

Spanien stimmt die NIS2-Anforderungen eng mit den Stufen des Esquema Nacional de Seguridad (ENS) ab

Häufige Fragen zu NIS2 in Spanien

Welche Rolle spielt das ENS in Spanien?
Das Esquema Nacional de Seguridad (ENS) ist Spaniens etabliertes Sicherheits-Framework und bietet direkte Vorlagen für die NIS2-Compliance.
Welche Regeln gelten in Spanien bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes?
Es gilt weiterhin das NIS1-Regime nach Real Decreto-ley 12/2018 und Real Decreto 43/2021; CCN-CERT, INCIBE-CERT und ESPDEF-CERT übernehmen die Vorfallsbearbeitung je nach Einrichtungstyp. Der Gesetzentwurf sieht ein neues Nationales Cybersicherheitszentrum (CNC) vor, das jedoch erst mit Verabschiedung des Gesetzes entsteht.

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Stand und Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 25. Juli 2026 geprüft.